Verkaufen Sie nach Polen? BDO, EPR und PPWR mit Unterstützung von Permitra
Für Unternehmen, die verpackte Produkte nach Polen verkaufen, und Kunden, die Packaging Compliance empfohlen hat. Die Preise gelten für die standardmäßige Betreuung ausländischer Verkäufer. Polnische Unternehmen können ebenfalls Hilfe bei der Einordnung ihrer Pflichten und der PPWR-Dokumentation erhalten. Wir klären Ihre Pflichten in Polen, organisieren Registrierung und Verpackungsdaten und begleiten die jährliche Berichterstattung. Außerdem erläutern wir, wann ein EPR-Bevollmächtigter erforderlich ist und wie Sie die Konformitätsunterlagen vorbereiten.
Fragen? info@permitra.eu · +48 609 080 536
Ein Verkauf, drei Pflichtbereiche
Eine LUCID-Registrierung, ein Systembeteiligungsvertrag oder eine Konformitätserklärung für Verpackungen ersetzen die polnischen Pflichten nicht. Beim Verkauf nach Polen müssen Registrierung, erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und Verpackungskonformität getrennt geprüft werden. Nicht jedes Unternehmen hat dieselben Rollen. [1][2]
Registrierung und Unternehmensdaten
Wir bestimmen den richtigen Registrierungsumfang und das Vorgehen bei Antrag und Aktualisierungen.
Verpackungen in Polen
Aufzeichnungen, Jahresmeldung, geeignete Pflichterfüllung und erforderliche Vertretung.
Konformität der Verpackung
Rollen von Erzeuger, Importeur und Vertreiber, Dokumentation, Erklärung und passende Kennzeichnung.
Ein ausländischer Verkäufer kann Hersteller im EPR-Sinn sein, ohne Verpackungen selbst zu erzeugen. Gleichzeitig kann er Vertreiber statt des Erzeugers sein, der die PPWR-Konformitätserklärung erstellt. Wir trennen diese Rollen vor der Dokumentenerstellung, auch beim Verkauf fertiger Produkte anderer Marken. [1]
Wann müssen BDO und EPR beim Verkauf nach Polen geprüft werden?
Entscheidend ist der tatsächliche Waren- und Verpackungsfluss, nicht allein der Unternehmenssitz oder die Shopsprache. Besonders zu prüfen sind direkte Verkäufe ausländischer Unternehmen an Endabnehmer in Polen: Verbraucher und Unternehmen, die das Produkt selbst verwenden. Artikel 45 Absatz 3 PPWR verlangt einen EPR-Bevollmächtigten für Hersteller nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 Buchstaben c und d. [1][2]
- Eigener Shop, Amazon, eBay oder anderer Marktplatz: Wir prüfen, wer verkauft und wer verpackte Produkte erstmals in Polen bereitstellt. Eine Plattform übernimmt Ihre Pflichten nicht automatisch.
- B2B-Verkäufe: Wir unterscheiden polnische Händler, die zum Weiterverkauf einkaufen, von gewerblichen Endabnehmern. Eine Rechnung an ein Unternehmen bedeutet keine automatische Befreiung.
- Lager, FBA oder 3PL in Polen: Wir analysieren Anlieferung, Umpacken und Versand. Transportverpackungen, die im Lager verbleiben, werden von Verpackungen für die Empfänger getrennt erfasst.
- Lieferungen über polnische Importeure oder Händler: Wir bestimmen die Rollen anhand von Verträgen und Lieferablauf, um Pflichten richtig zuzuordnen und Mengen nicht doppelt zu zählen.
Die umweltrechtliche Registrierung erfordert nicht automatisch die Gründung einer polnischen Gesellschaft. LUCID oder ein anderes ausländisches Register ersetzen BDO nicht. Steuerliche Pflichten und weitere Produktanforderungen müssen gesondert geprüft werden. [1][2][3]
Was bietet Ihnen die Zusammenarbeit mit Permitra?
Sie erhalten praktische Unterstützung bei Verpackungspflichten in Polen. Im Jahrespaket endet unsere Arbeit nicht mit der BDO-Nummer: Wir helfen, Daten zu verstehen, Lücken zu erkennen und die Meldung fristgerecht vorzubereiten.
PERMITRA · 01
Richtige Entscheidungen von Anfang an
Wir erläutern die Pflichten Ihres Vertriebsmodells und welche Unterlagen vor dem Antrag benötigt werden.
PERMITRA · 02
Daten, die Sie vorbereiten können
Sie erhalten eine Tabelle mit Anleitung. Wir helfen, SKU, Gewichte und Verkaufsberichte in die erforderlichen Angaben zu übertragen.
PERMITRA · 03
Lücken vor der Meldung erkennen
Wir prüfen Materialien, Mengen und Marktzuordnung auf Vollständigkeit und Plausibilität und fragen fehlende Angaben nach.
PERMITRA · 04
Fristen im Blick
Wir vereinbaren Termine für Datenlieferung und Meldungen und benennen notwendige Schritte.
PERMITRA · 05
Kontakt mit der polnischen Behörde
Wir übernehmen die übliche Behördenkorrespondenz zu den Verpackungspflichten im vereinbarten Paket.
PERMITRA · 06
Unterstützung bei Änderungen
Bei einem neuen Lager, Produkt oder Vertriebsmodell erklären wir, was erneut geprüft werden muss.
Wie sieht das im Alltag aus? Enthält Ihre Tabelle Kartons, aber keine Folie oder Füllstoffe, weisen wir auf die fehlenden Bestandteile hin. Nähern Sie sich der Grenze von 1 Tonne, erklären wir die Prüfung vor der Wahl des Erfüllungswegs. Bei einem polnischen Lager oder neuen Produkten mit Batterien zeigen wir zusätzliche Prüfungen auf, bevor Sie den bisherigen Ablauf nutzen.
Telefonisch sprechen wir Polnisch und Englisch; per E-Mail können Sie Polnisch, Englisch oder Deutsch nutzen. Die übliche Korrespondenz mit polnischen Behörden führen wir im vereinbarten Umfang auf Polnisch. Sie liefern vollständige, richtige Daten und melden Änderungen. Wir prüfen Vollständigkeit und Plausibilität, klären Fragen und erledigen die vereinbarten Aufgaben. Umfang und Datenfristen legen wir zu Beginn fest.
Preise: Registrierung und jährliche Verpackungsbetreuung
Bei Auftragserteilung bestätigen wir den Beginn der zwölfmonatigen Betreuung und das enthaltene Berichtsjahr. Vertragslaufzeit und Berichtsjahr sind nicht identisch.
Die folgenden Preise gelten für den Standardumfang der Verpackungsbetreuung in Polen. Alle EUR-Beträge verstehen sich netto, ohne Mehrwertsteuer. Vor Beauftragung bestätigen wir Vertriebsmodell, Vertretungspflicht und Leistungsumfang.
| Leistung | Paket mit jährlicher Betreuung | Nur Registrierung |
|---|---|---|
| Registrierung | 150 EUR netto, ohne MwSt., einmalig | 250 EUR netto, ohne MwSt., einmalig |
| Betreuung für zwölf Monate | 399 EUR netto, ohne MwSt. | Nicht enthalten |
| Erstes Jahr: Leistungen von Permitra | 549 EUR netto, ohne MwSt., insgesamt | 250 EUR netto, ohne MwSt., für die Registrierung |
| Ab dem zweiten Jahr | 399 EUR netto, ohne MwSt., jährlich | Weitere Betreuung auf gesonderten Auftrag |
| Datenprüfung und Jahresmeldung | Vorbereitung und Einreichung enthalten | Nach Registrierung Aufgabe des Kunden |
| De-minimis-Unterlagen | Bei erfüllten Voraussetzungen enthalten | Aufgabe des Kunden |
| Übliche Behördenkorrespondenz | Im vereinbarten Verpackungsumfang | Im Registrierungsverfahren |
| EPR-Bevollmächtigter | EPR-Vertretung im vereinbarten Paket, falls erforderlich; schriftliches Mandat | Pflicht vor der Registrierung prüfen |
| Erweiterte PPWR-Dokumentation | Gesondertes Angebot | Gesondertes Angebot |
Das Jahrespaket umfasst die Überwachung relevanter polnischer Anforderungen und Fristen, eine Datentabelle mit Anleitung, die Prüfung Ihrer Angaben, die Vorbereitung und Einreichung der jährlichen BDO-Verpackungsmeldung, De-minimis-Unterlagen bei erfüllten Voraussetzungen sowie die übliche Behördenkorrespondenz zu den betreuten Verpackungspflichten.
Wir können die EPR-Vertretung in Polen im vereinbarten Paket sicherstellen, wenn Ihr Vertriebsmodell dies erfordert. Wir erstellen ein schriftliches Mandat, definieren Verantwortlichkeiten und vereinbaren den Betreuungsbeginn. Der Vertretungsumfang wird im Angebot bestätigt.
Ist eine Vertretung erforderlich, klären wir vor dem Antrag den rechtskonformen Weg. Die Option „nur Registrierung“ beseitigt die Vertretungspflicht nicht und reicht nicht für jeden ausländischen Verkäufer aus. [2]
Welche Kosten sind nicht im Dienstleistungspreis enthalten?
- BDO-Registrierungs- oder Jahresgebühr: 200 PLN für Kleinstunternehmen, 800 PLN für andere gebührenpflichtige Unternehmen. Der Status muss geprüft werden; geringe Verpackungsmengen allein begründen ihn nicht. Die Jahresgebühr ist bis Ende Februar fällig. Im Jahr der Zahlung der Registrierungsgebühr entfällt sie. [3]
- Etwaige Produktgebühr, Recycling- und Verwertungskosten, öffentliche Aufklärungskampagnen, Kosten einer polnischen Verwertungsorganisation oder sonstiger Dritter, abhängig vom passenden Erfüllungsweg.
- Nachmeldungen und Korrekturen früherer Jahre, weitere Produktströme, andere Länder und erweiterte technische PPWR-Dokumentation werden nach Prüfung gesondert angeboten.
399 EUR vergüten zwölf Monate Betreuung, keine BDO-Behördengebühr und keine Recyclingkosten. Batterien, Elektrogeräte, Einwegkunststoffe (SUP), Pfandsystem, Reifen und Öle können einen gesonderten Umfang erfordern. Wir empfehlen nicht jedem kleinen Unternehmen automatisch eine Verwertungsorganisation, sondern prüfen zunächst mögliche Lösungen einschließlich De-minimis.
So starten wir: Welche Angaben benötigen wir?
Sie müssen die polnischen Formulare nicht kennen. Für den Einstieg benötigen wir eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit und Unterlagen zur richtigen Rollenzuordnung.
- Beschreiben Sie den Verkauf: Sitzstaat, Beginn der Verkäufe nach Polen, Kanäle, B2C/B2B, Empfänger und Lagerstandorte. Geben Sie an, wer verkauft, versendet und umpackt.
- Unternehmensdaten: Name, Adresse, Register- und Steuernummer, aktueller Registerauszug, zeichnungsberechtigte Person und Kontaktdaten. Bei bestehendem BDO-Eintrag benötigen wir Nummer und frühere Meldungen.
- Verpackungsdaten: Materialien, Einzelgewichte, Produkt- oder Versandmengen nach Polen sowie Angaben zu Ausfuhr, Retouren und Zusatzverpackungen. Bereiten Sie gegebenenfalls De-minimis-Unterlagen vor.
- Sie erhalten eine Umfangsbestätigung, eine Liste fehlender Angaben und Unterlagen zur Unterschrift. Erforderliche EPR-Vertretung klären wir vor dem Antrag.
- Wir bereiten das vereinbarte Verfahren vor und begleiten es. Im Jahrespaket legen wir Daten- und Meldetermine fest. Nach Einreichung erhalten Sie eine Bestätigung.
Die gesetzliche BDO-Eintragungsfrist beträgt bis zu 30 Tage ab Eingang eines vollständigen Antrags. Nachforderungen und Besonderheiten können den Ablauf beeinflussen. Wir garantieren weder eine bestimmte Zahl von Tagen noch eine Behördenentscheidung vorab. Registrierungspflichtige Tätigkeiten setzen die Eintragung voraus. Bei laufendem Verkauf prüfen wir auch frühere Zeiträume. [3][5]
Verpackungsmengen berechnen, ohne jedes Paket zu wiegen
Die polnische Ausfuhr-Ausnahme erfordert Nachweise und Ausfuhr im selben Jahr; Aufzeichnungen und Meldungen bleiben erforderlich. [4]
Wir entwickeln mit Ihnen eine wiederholbare Methode: verkaufte Einheiten oder Sendungen × belegtes Gewicht der jeweiligen Verpackung. Grundlage können Messungen repräsentativer Typen, Lieferantenspezifikationen und SKU-Listen sein. Die Methode muss nachvollziehbar sein und Materialien sowie Märkte trennen.
Berücksichtigen Sie Produkt-, Sammel- und Versandverpackungen: Kartons, Flaschen, Gläser, Folie, Klebeband, Füllstoffe und richtig zugeordnete Transportverpackungen. Wir klassifizieren Papier/Pappe, Kunststoff, Glas, Holz, Aluminium, Stahl und Verbundverpackungen nach den Melderegeln. Verpackungsmengen auf dem Markt sind nicht mit den Abfallaufzeichnungen des Lagers gleichzusetzen.
Bei Lieferanten- oder Größenwechsel aktualisieren Sie das Gewicht. Beim polnischen Lager trennen wir entfernte Eingangsverpackungen, zusätzliche Versandmaterialien und Verpackungen ausgeführter Waren. Eine Gesamtzahl aller Bestellungen über sämtliche Märkte reicht nicht aus.
Bis 1 Tonne Verpackungen: De-minimis prüfen und Aufzeichnungen führen
Die Befreiung kann gesetzlich bestimmte Recyclingpflichten, Produktgebühr und öffentliche Aufklärungskampagnen umfassen. Sie ist keine allgemeine PPWR-Befreiung. [4]
Bei höchstens 1 Tonne, also 1.000 kg, Verpackungen im Kalenderjahr auf dem polnischen Markt kann die polnische De-minimis-Befreiung für bestimmte gesetzliche Pflichten möglich sein. Voraussetzungen und verfügbarer Beihilferahmen müssen geprüft und Unterlagen bis zum 15. März des Folgejahres eingereicht werden. Kleine Shops sind nicht automatisch befreit. [4]
Registrierung, Aufzeichnungen und Jahresmeldung entfallen nicht. Ein erforderlicher EPR-Bevollmächtigter wird dadurch nicht ersetzt. Die separate Schwelle von weniger als 10 Tonnen in Artikel 44 PPWR betrifft vereinfachte Meldedaten, nicht die polnische De-minimis-Grenze. [1][4]
Wir berücksichtigen auch das „einzige Unternehmen“ im beihilferechtlichen Sinn und die relevanten Verbindungen zwischen Unternehmen. Nach Verordnung (EU) 2023/2831 beträgt der allgemeine Höchstbetrag 300.000 EUR, die ein Mitgliedstaat einem einzigen Unternehmen innerhalb eines beliebigen Dreijahreszeitraums gewähren darf. Wir prüfen bereits erhaltene Beihilfen und die Kumulierungsregeln. [9]
Im Jahrespaket prüfen wir anhand Ihrer Daten die De-minimis-Möglichkeit und erstellen die Unterlagen. Bei Überschreitung der Mengengrenze oder fehlender Förderfähigkeit erklären wir den alternativen Weg und externe Kosten.
Ihr Kalender für die jährlichen Pflichten
Laufend
Aufzeichnungen und Belege führen; Änderungen bei Verkauf oder Verpackung melden.
Bis Ende Februar
BDO-Jahresgebühr, falls erforderlich; Ausnahme im Jahr der bezahlten Registrierung.
Bis 15. März
Polnische Jahresmeldung für das Vorjahr und erforderliche De-minimis-Unterlagen.
Vor einem neuen Vertriebsmodell
Änderungen an Lager, Markt, Empfänger, Produkt oder verantwortlichem Unternehmen prüfen.
Artikel 44 Absätze 7–8 PPWR sieht Meldungen bis zum 1. Juni vor. Der Aufbau des Registers nach Artikel 44 Absatz 1 ist an das Inkrafttreten des ersten Durchführungsrechtsakts geknüpft. Daraus folgt weder eine bestätigte zweite Meldung in Polen bereits jetzt noch eine Verschiebung des 15. März. Wir überwachen Verfahren und Fristen. [1][5]
EPR-Bevollmächtigter: richtige Rolle und schriftliches Mandat
Artikel 45 Absatz 3 PPWR betrifft bestimmte Hersteller, die Endabnehmer in einem anderen Mitgliedstaat direkt beliefern. Für viele deutsche Onlineshops mit Versand nach Polen ist dies relevant. Die Vertretung erfordert ein schriftliches Mandat und Niederlassung im vertretenen Staat. Laut BDO-Mitteilung reicht bei erforderlicher Vertretung der Bevollmächtigte Antrag oder Aktualisierung ein. Die von der Kommission beschriebene Aussetzung bestimmter Vertretungspflichten ist ein noch geprüfter Vorschlag, keine bereits geltende Befreiung. [6][1][2]
Wir unterscheiden Verfahrensbevollmächtigte, EPR-Bevollmächtigte nach Artikel 45 und Erzeugerbevollmächtigte für Konformität nach Artikel 17 PPWR. Eine Vollmacht zur Antragstellung ersetzt kein EPR-Mandat; dieses überträgt wiederum nicht automatisch die Pflichten des Verpackungserzeugers. [1]
Benötigen Sie einen EPR-Bevollmächtigten in Polen? Wir helfen bei Vertretung, schriftlichem Mandat und laufender Betreuung der vereinbarten Pflichten. Wir erklären Unterschriften, Datenlieferung und das Vorgehen bei Änderungen.
PPWR: Verpackungsdokumentation über das Formular hinaus
Verordnung (EU) 2025/40 gilt grundsätzlich seit dem 12. August 2026. Einzelne Anforderungen haben eigene Anwendungstermine und Übergangsregeln. Wir prüfen Verpackungstyp und Zeitpunkt des Inverkehrbringens, statt künftige Kennzeichnungen oder Recyclingfähigkeitsziele bereits heute pauschal anzuwenden. [1][6]
Der Erzeuger verantwortet Konformitätsbewertung, technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärung nach Artikeln 15, 38 und 39 sowie Anhängen VII und VIII. Interne Fertigungskontrolle bedeutet nicht, dass ein PDF ohne Nachweise genügt. Importeure und Vertreiber haben eigene Prüfpflichten; Einfuhr aus Drittländern macht den Importeur nicht automatisch zum Erzeuger. Verpackungsänderungen, Eigenmarken und besondere Kleinstunternehmensregeln müssen gesondert geprüft werden. [1]
Im separat angebotenen Zusatzmodul helfen wir Ihnen:
- Rollen je Verpackung zu bestimmen und ein geordnetes Verzeichnis aufzubauen;
- Lieferantenanfragen zu Zusammensetzung, Spezifikationen, Materialdaten und Konformitätsnachweisen vorzubereiten;
- technische Unterlagen zu strukturieren und Lücken zu erkennen;
- Erklärungsentwürfe und passende Sprachfassungen anhand vollständiger Daten vorzubereiten;
- Identifikation, Kontaktdaten und Kennzeichnungsfristen zu prüfen;
- Aufbewahrung und Aktualisierung bei Material-, Lieferanten- oder Konstruktionsänderungen festzulegen.
Die Erklärung muss die erfasste Verpackung identifizieren und den tatsächlichen Nachweisen entsprechen. Nicht jedes verschickte Paket braucht automatisch ein eigenes Dokument. Die erforderliche Sprache hängt vom Markt ab. Der Erzeuger bewahrt Unterlagen und Erklärung ab Inverkehrbringen fünf Jahre für Einwegverpackungen und zehn Jahre für wiederverwendbare Verpackungen auf. Der Prüfbedarf hängt von Anforderungen und Nachweisen ab; wir versprechen weder Laborprüfungen für jedes Paket noch vollständige Konformität ohne Prüfungen. [1]
Permitra unterstützt die Erstellung und Organisation von Unterlagen. Wir zertifizieren keine Materialien und ersetzen nicht die Verantwortung des Erzeugers für richtige Erklärungen. Das Modul ist nicht automatisch in den 399 EUR für jährliche BDO/EPR-Betreuung enthalten.
Konformitätserklärungen betreffen auch polnische Unternehmen
PPWR gilt auch für polnische Unternehmen. Je nach Rolle können polnische Erzeuger, Auftraggeber von Eigenmarkenverpackungen und Onlineshops betroffen sein. Nicht jeder Shop muss eine eigene Erklärung ausstellen. Vertreiber fertiger Waren und Verantwortliche für eigene Versandverpackungen können unterschiedliche Aufgaben haben. [1] [7]
Vor der Auswahl eines Werkzeugs klären wir, wer für die betreffende Verpackung verantwortlich ist, ob Sie eine eigene Erklärung oder Lieferantenunterlagen benötigen und ob besondere Regeln für Kleinstunternehmen gelten. So erstellen Sie Unterlagen, die zu Ihrem Geschäft passen, statt lediglich ein allgemeines Formular auszufüllen.
Packaging-Compliance-Generator: PERMITRA5 für 5 % Rabatt
Benötigen Sie eine EU-Konformitätserklärung für Verpackungen? Im Rahmen unserer Partnerschaft mit Packaging Compliance empfehlen wir den PPWR-Konformitätserklärungs-Generator. Er unterstützt die Dokumentenerstellung nach Artikel 39 und Anhang VIII PPWR. Sie geben Daten ein, wählen Absatzmärkte und erhalten PDF-Fassungen. Laut Anbieter dauert das Ausfüllen bei vorbereiteten Daten etwa fünf Minuten. Über unseren Partnerlink soll der Rabatt von 5 % auf die Generator-Tarife automatisch berücksichtigt werden. Falls er in der Bestellübersicht nicht erscheint, geben Sie den Code PERMITRA5 ein und prüfen Sie den Endpreis vor der Zahlung. Grundlage bleiben Konformitätsbewertung und technische Unterlagen; wir helfen, benötigte Angaben und Dokumente zu bestimmen. [8]
Generator und unsere Unterstützung nutzen
- Rolle und Dokumentenumfang klären. Bei Unsicherheit beschreiben Sie Verkauf, Herkunft der Verpackung und Lieferantenbeziehung.
- Daten und Nachweise sammeln. Bereiten Sie Verpackungsidentifikation, Materialien, Spezifikationen und Konformitätsbelege vor. Wir zeigen, was beim Lieferanten anzufragen ist.
- Passenden Tarif wählen und Rabatt prüfen. Über den Partnerlink soll der Rabatt von 5 % automatisch erscheinen. Falls nicht, verwenden Sie PERMITRA5. Aktuelle Preise und Tarifgrenzen stehen bei Packaging Compliance.
- Formular ausfüllen und Märkte wählen. Der Generator erstellt Dokumentfassungen für ausgewählte Länder. Feste Bestandteile werden automatisch übersetzt; eigene Beschreibungen müssen Sie in den jeweils benötigten Sprachfassungen ergänzen.
- Dokument vor der Unterschrift prüfen. Prüfen Sie die Unternehmensdaten, die verantwortliche Person, die Identifikation der Verpackung, den Umfang der Erklärung und ihre Grundlagen. Das Erstellen einer PDF-Datei ersetzt diese Prüfung nicht.
- Unterlagen aufbewahren und aktualisieren. Änderungen an Material, Konstruktion oder Spezifikation können eine Neubewertung und Aktualisierung erfordern.
Die Partnerschaft verbindet ein praktisches Werkzeug mit Permitras Unterstützung bei den Pflichten. Wir erklären Reihenfolge und nächste Schritte und identifizieren Datenlücken. Zusätzliche PPWR-Prüfungen oder Dokumentation stimmen wir vor Beginn nach Umfang und Preis ab.
Der Generator-Rabatt verändert Permitras Dienstleistungspreise nicht. Werkzeugkauf, jährliche BDO/EPR-Betreuung und erweiterte PPWR-Dokumentation sind getrennte Leistungen. Der Generator ersetzt weder BDO-Eintrag noch Meldungen oder erforderliche EPR-Vertretung.
FAQ: Fragen zum Verkauf nach Polen
Brauche ich eine polnische Gesellschaft, Niederlassung, Umsatzsteuerregistrierung oder PESEL?
Die umweltrechtliche Registrierung allein erfordert keine polnische Gesellschaft oder Niederlassung. Eine polnische Umsatzsteuerregistrierung und eine PESEL-Personennummer sind keine automatischen Voraussetzungen für den BDO-Eintrag eines ausländischen Unternehmens. Den Systemzugang und die Vertretung klären wir gesondert; steuerliche Pflichten müssen separat geprüft werden.
Reichen LUCID oder ein ausländischer Recyclingvertrag aus?
Sie ersetzen polnische Pflichten nicht. Registrierung und EPR-Erfüllung bestimmen wir für Polen anhand der tatsächlichen Lieferkette.
Erledigen Marktplatz oder Fulfilment-Anbieter alles für mich?
Das sollten Sie nicht ungeprüft annehmen. Eine Plattform kann eine Registernummer verlangen, und ein Lager kann eigene Verpackungen hinzufügen. Wir klären die Rollen der Beteiligten und den Umfang ihrer Leistungen.
Ich verkaufe nur B2B. Ändert das meine Pflichten?
Ja, aber das führt nicht automatisch zu einer Befreiung. Ein Unternehmen, das für den eigenen Gebrauch einkauft, kann Endabnehmer sein. Lieferungen an einen Distributor, der die Produkte weiterverkauft, erfordern eine andere Prüfung.
Ich stelle keine Kartons her. Warum bin ich EPR-Hersteller?
„Hersteller“ im EPR-Sinn bezeichnet eine rechtliche Rolle bei der Bereitstellung von Verpackungen oder verpackten Produkten auf einem bestimmten Markt. Gemeint ist nicht immer das Unternehmen, das die Verpackung physisch herstellt. Die Rolle des Erzeugers nach PPWR muss gesondert bestimmt werden.
Bedeutet 1 Tonne eine BDO-Befreiung?
Nein. Bis zu 1.000 kg können bestimmte De-minimis-Befreiungen möglich sein, wenn die Voraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Unterlagen eingereicht werden. Registrierung, Aufzeichnungen und Jahresmeldung bleiben erforderlich; außerdem prüfen wir die Pflicht zur EPR-Vertretung.
Muss ich sofort eine Verwertungsorganisation beauftragen?
Nicht für jedes Unternehmen ist dies der richtige erste Weg. Zunächst prüfen wir Mengen, De-minimis und Pflichten. Andere Lösungen erklären wir einschließlich Kosten.
Wie setzen sich die 549 EUR im ersten Jahr zusammen?
150 EUR netto, ohne MwSt., für die Registrierung im Paket und 399 EUR netto, ohne MwSt., für zwölf Monate Betreuung. Ab dem zweiten Jahr kostet die Standardbetreuung jährlich 399 EUR netto, ohne MwSt. Behördengebühren und genannte externe Kosten kommen gesondert hinzu.
Enthält die Registrierung für 250 EUR die spätere Jahresmeldung?
Nein. Diese Variante umfasst das übliche Registrierungsverfahren bis zur Erteilung der BDO-Nummer. Danach führt der Kunde selbst die Aufzeichnungen und kümmert sich um Meldungen, Gebühren und Fristen, sofern keine weitere Betreuung beauftragt wird.
Können Sie einen EPR-Bevollmächtigten in Polen bereitstellen?
Ja. Im vereinbarten Paket können wir bei der EPR-Vertretung in Polen helfen. Wir prüfen die Anforderungen Ihres Vertriebsmodells, bereiten ein schriftliches Mandat vor und legen den Leistungsumfang sowie Ihre Aufgaben bei der Datenbereitstellung fest. Ist ein Vertreter erforderlich, berücksichtigen wir dessen Bestellung vor der Antragstellung.
Was enthält das Paket für 399 EUR?
Die Betreuung umfasst die Überwachung relevanter Anforderungen und Fristen, eine Datentabelle, die Prüfung Ihrer Angaben, die Vorbereitung und Einreichung der Jahresmeldung, De-minimis-Unterlagen bei erfüllten Voraussetzungen sowie die übliche Behördenkorrespondenz zu den betreuten polnischen Verpackungspflichten. Weitere Produktströme und Arbeiten für zurückliegende Zeiträume werden gesondert angeboten.
Ist die BDO-Behördengebühr enthalten?
Nein. Für gebührenpflichtige Unternehmen beträgt die Gebühr je nach Status als Kleinstunternehmen 200 PLN oder 800 PLN. Die Jahresgebühr wird in dem Jahr, in dem die Registrierungsgebühr bezahlt wurde, nicht erhoben.
Welche Verpackungen muss ich berücksichtigen?
Alle relevanten Verpackungsebenen und Materialien, die dem Inverkehrbringen in Polen zuzuordnen sind: Produkt-, Sammel-, Versand- und Transportverpackungen. Wir helfen Ihnen, den Umfang zu bestimmen. Beschränken Sie die Tabelle nicht auf Kartons.
Muss ich jede Sendung wiegen?
In der Regel lassen sich die Aufzeichnungen auf Verpackungstypen, belegte Gewichte und Stückzahlen stützen. Die Methode muss zuverlässig, aktuell und nachvollziehbar sein. Änderungen an den Verpackungen müssen berücksichtigt werden.
Wurde die Meldefrist auf den 1. Juni verschoben?
Nein. Für die nationale polnische Meldung bleibt der 15. März maßgeblich. Artikel 44 PPWR sieht Registermeldungen bis 1. Juni vor; wir prüfen Umsetzung und Verfahren, ohne bereits eine zweite Meldung vorauszusetzen.
Unterschreibt jeder Verkäufer eine eigene PPWR-Erklärung?
Nicht automatisch. Wir klären, wer bei der jeweiligen Verpackung Erzeuger, Importeur und Vertreiber ist. Die Erklärung stützt sich auf die Konformitätsbewertung und technische Unterlagen; der Verkauf allein ist keine ausreichende Grundlage.
Sind mit der PPWR-Erklärung alle Pflichten erledigt?
Nein. In der Erklärung müssen der verantwortliche Akteur und die erfassten Verpackungen richtig bestimmt und durch Konformitätsnachweise belegt sein. Daneben müssen erforderliche BDO-Registrierung, Aufzeichnungen, EPR-Erfüllung und Vertretung sichergestellt werden. Wir ordnen diese Bereiche und klären, welche Aufgaben Ihr Unternehmen betreffen.
Sind PPWR-Unterlagen und Prüfungen in 399 EUR enthalten?
Nicht automatisch. Erweiterte Unterstützung bei technischen Unterlagen und Konformitätserklärungen wird gesondert angeboten. Ob Prüfungen erforderlich sind, beurteilen wir anhand der geltenden Anforderungen und der verfügbaren Nachweise.
Ich habe ohne BDO verkauft. Was jetzt?
Nennen Sie uns den Beginn Ihrer Verkäufe und stellen Sie die historischen Daten bereit. Wir prüfen die Registrierung, ausstehende Meldungen und erforderliche Korrekturen. Ein neuer Eintrag erledigt frühere Pflichten nicht automatisch; Arbeiten für zurückliegende Zeiträume werden gesondert angeboten.
Mehrere Gesellschaften oder ein weiteres Land: Reicht ein Paket?
Eigenständige rechtliche Einheiten müssen jeweils gesondert geprüft werden. Diese Preise gelten für den üblichen Verpackungsumfang eines Unternehmens in Polen. Weitere Länder und zusätzliche Unternehmen vereinbaren wir separat.
Was passiert bei Lager- oder Produktwechsel oder Verkaufsende?
Melden Sie uns die Änderung, bevor Sie den bisherigen Ablauf weiter anwenden. Wir prüfen die Aktualisierung des Registereintrags, den neuen Umfang und die Daten. Bei Einstellung des Verkaufs prüfen wir den formalen Abschluss der Pflichten sowie verbleibende Meldungen und Gebühren.
Im nationalen BDO-Verfahren werden Änderungen der Daten oder Tätigkeit binnen 30 Tagen gemeldet. Bei dauerhaftem Ende registrierungspflichtiger Tätigkeiten ist binnen 14 Tagen die Löschung zu beantragen. Informieren Sie uns unverzüglich, damit wir das passende Verfahren bestimmen. [5]
In welchen Sprachen arbeiten wir zusammen und wie beginnen wir?
Telefonisch erreichen Sie uns auf Polnisch und Englisch; per E-Mail auf Polnisch, Englisch und Deutsch. Schreiben Sie an info@permitra.eu. Wenn Packaging Compliance Sie empfohlen hat, erwähnen Sie das bitte und beschreiben Sie Ihren Verkauf nach Polen. Wir nennen Ihnen die benötigten Daten, die passende Variante und den nächsten Schritt.
Können polnische Firmen den Generator und PERMITRA5 nutzen?
Ja. Die polnische Version steht auch polnischen Unternehmen zur Verfügung. Über den Partnerlink soll der Rabatt von 5 % automatisch berücksichtigt werden; alternativ können Sie PERMITRA5 verwenden. Zunächst sollten Sie klären, ob Ihr Unternehmen für die betreffende Verpackung eine eigene Erklärung erstellen muss.
Brauche ich mit dem Generator keine BDO/EPR-Hilfe mehr?
Der Generator hilft beim Erstellen einer Konformitätserklärung für Verpackungen. BDO-Registrierung, Mengenaufzeichnungen, Jahresmeldung und Erfüllung der EPR-Pflichten sind eigenständige Aufgaben. Permitra hilft Ihnen, diese Schritte zu einem geordneten Ablauf zu verbinden.
Enthalten fünf Minuten Dokumentensammlung und Konformitätsbewertung?
Das ist die vom Anbieter geschätzte Zeit für das Ausfüllen des Formulars. Das Einholen von Lieferanteninformationen, die Konformitätsbewertung, das Erstellen technischer Unterlagen und die Prüfung der Angaben sind separate Arbeitsschritte.
Senkt PERMITRA5 auch Permitras Preise?
Der Code gewährt 5 % Rabatt auf die Generator-Tarife von Packaging Compliance. Die Preise der Permitra-Leistungen entsprechen weiterhin der obigen Tabelle. Werkzeug und Code stellen wir im Rahmen unserer Partnerschaft bereit.
Packaging Compliance hat mich empfohlen. Wie gebe ich das an?
Ergänzen Sie bei Ihrer ersten Nachricht „Empfehlung: Packaging Compliance“ oder nennen Sie dies telefonisch. So können wir die Anfrage ihrer Quelle zuordnen. Sie müssen die Abrechnungsvereinbarungen zwischen den Partnern nicht kennen.
Mit einem klaren Plan nach Polen verkaufen
Senden Sie uns eine kurze Firmenbeschreibung, Ihr Vertriebsmodell, das Datum der ersten Lieferung nach Polen und die ungefähre Verpackungsmenge. Falls diese Angaben fehlen, beschreiben Sie die vorhandenen Daten; wir helfen Ihnen, die benötigten Informationen zu erheben.
Sie erhalten eine Erklärung Ihrer Pflichten, eine Bestätigung des Leistungsumfangs und der Kosten sowie konkrete nächste Schritte. Im Jahrespaket begleiten wir Sie auch nach der Registrierung bei Daten, Meldungen, Korrespondenz und relevanten Änderungen.
Beschreiben Sie den Verkauf: Wir bestimmen den nächsten Schritt
Nennen Sie Firma, Sitzstaat, Vertriebskanäle, Empfänger, Lager und erste Polenlieferungen. Bei Empfehlung ergänzen Sie „Empfehlung: Packaging Compliance“. Eine fertige Gewichtstabelle ist für die erste Anfrage nicht nötig.
info@permitra.eu
Telefon: Polnisch und Englisch · E-Mail: Polnisch, Englisch und Deutsch
Quellen und Aktualität
- Verordnung (EU) 2025/40: PPWR
- BDO: Registrierung ausländischer Unternehmen und EPR-Vertretung
- BDO: Registrierungsregeln und Gebühren
- Polnisches Verpackungsgesetz: konsolidierte Fassung 2026, insbesondere Artikel 6–7
- Polnisches Abfallgesetz: Artikel 53, 59, 60 und 76; Text und Änderungen in ELI
- Europäische Kommission: PPWR-Umsetzung und Anwendungstermine
- Kommissionsleitlinien C/2026/3084: Rollen in der Lieferkette
- Packaging Compliance: Funktionen, Tarife und Sprachfassungen
- UOKiK: Regeln für De-minimis-Beihilfen