BDO-Registrierung in Polen für ausländische Unternehmen – EPR, PPWR und Onlinehandel

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  • 2026-08-17

Permitra • BDO / EPR Poland • 2026

BDO-Registrierung in Polen für ausländische Unternehmen – EPR, PPWR und Onlinehandel

Wer Produkte an Kunden in Polen verkauft, kann umweltrechtliche Pflichten haben, auch wenn das Unternehmen keine Niederlassung, kein Büro und kein Lager in Polen besitzt. Für ausländische Hersteller, Importeure, Eigenmarken und Onlinehändler ist dabei häufig das polnische BDO-Register entscheidend.

Seit dem 12. August 2026 gilt die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR). Gleichzeitig erfassen Online-Marktplätze EPR-Daten deutlich systematischer. Allegro verlangt von Verkäufern mit Herstellerstatus die Angabe der entsprechenden EPR-Registrierungsnummer für das jeweilige Zielland sowie eine Erklärung zur Verpackungskonformität.

Entscheidend ist: Die BDO-Pflicht entsteht nicht allein dadurch, dass Sie Allegro oder einen anderen Marktplatz nutzen. Maßgeblich sind Ihre Produkte, Verpackungen, Lieferkette und die Frage, wer die Waren erstmals auf dem polnischen Markt bereitstellt.

Was bedeuten BDO und EPR in Polen?

BDO ist die polnische elektronische Datenbank und das Register für Pflichten im Zusammenhang mit Produkten, Verpackungen und Abfällen. Je nach Tätigkeit kann die Registrierung Verpackungen und verpackte Produkte, Elektro- und Elektronikgeräte, Batterien und Akkumulatoren, Reifen, Schmieröle, Fahrzeuge und weitere regulierte Produktströme betreffen.

EPR – Extended Producer Responsibility bzw. erweiterte Herstellerverantwortung – bedeutet, dass derjenige, der Produkte oder Verpackungen auf einem Markt bereitstellt, auch für deren spätere Entsorgung und Verwertung verantwortlich sein kann. In Polen ist BDO eines der zentralen Instrumente zur Erfassung dieser Unternehmen.

Bei ausländischen Onlinehändlern sind Verpackungen häufig der erste Prüfpunkt. Enthält ein Produkt jedoch eine Batterie oder elektronische Komponenten, können zusätzliche BDO-Bereiche und weitere sektorale Pflichten hinzukommen.

Welche ausländischen Unternehmen sollten ihre BDO-Pflicht prüfen?

Die Einordnung hängt vom tatsächlichen Warenfluss ab. Dasselbe Produkt kann zu unterschiedlichen Pflichten führen – je nachdem, wer importiert, wem die Marke gehört, wo sich die Ware vor dem Verkauf befindet und wer das verpackte Produkt erstmals auf dem polnischen Markt bereitstellt.

Geschäftsmodell Typisches BDO-/EPR-Risiko
Direkter Onlineverkauf aus einem anderen EU-Land an polnische Verbraucher Hoch – Verpackung/EPR und Produktkategorien prüfen
Import verpackter Waren aus einem Drittland nach Polen Hoch
Eigenmarke / Private Label Hoch
Verkauf über Allegro oder andere Marktplätze Abhängig von Lieferkette und Herstellerstatus
Produkte mit Batterien oder Elektronik Zusätzliche EPR-/BDO-Bereiche möglich
Einkauf bei einem polnischen Lieferanten und Weiterverkauf in Polen Oft geringer, Versandverpackung und Eigenmarke dennoch prüfen
Dropshipping Einzelfallprüfung erforderlich – entscheidend sind tatsächlicher Importeur, Verkäufer und Warenfluss

Allegro, PPWR und EPR-Nummern im Jahr 2026

Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026. Sie harmonisiert zahlreiche Verpackungsanforderungen in der EU, ersetzt aber nicht automatisch nationale EPR-Registrierungen. Beim grenzüberschreitenden Verkauf muss weiterhin geprüft werden, welche Registrierung im jeweiligen Zielland erforderlich ist.

Nach den offiziellen Verkäuferinformationen von Allegro müssen Verkäufer mit Herstellerstatus eine EPR-Registrierungsnummer für jedes Land angeben, in das sie ihre Waren versenden, und eine Erklärung zur EU-Konformität der Verpackung abgeben. Für Polen ist diese EPR-Nummer mit dem BDO-Register verbunden.

Allegro weist außerdem darauf hin, dass Herstellerstatus unter anderem entstehen kann, wenn ein Händler selbst verpackt, Waren unter eigener Marke verkauft, verpackte Waren importiert oder verpackte Produkte direkt grenzüberschreitend an Verbraucher verkauft. Seit Juli 2026 gibt es hierfür bei Allegro einen eigenen Bereich Rechtliche Verpflichtungen.

Wichtig: Die Anforderung eines Marktplatzes ersetzt keine rechtliche Einordnung. Ziel sollte nicht eine Registrierung „auf Verdacht“ sein, sondern ein korrekter BDO-Eintrag mit den richtigen Bereichen und klar definierten Folgepflichten.

Die BDO-Nummer ist meist nur der erste Schritt

Mit der BDO-Nummer ist die Registrierungsphase abgeschlossen – nicht zwingend die Compliance. Je nach Umfang können Verpackungsaufzeichnungen, jährliche Produkt- und Verpackungsberichte, Recycling- bzw. Verwertungspflichten, Produktabgaben, Beiträge zu öffentlichen Umweltbildungsmaßnahmen, Zusammenarbeit mit einer Verwertungsorganisation, die jährliche BDO-Gebühr und Aktualisierungen des Registers erforderlich sein.

Eine reine „Nummernbeschaffung“ kann deshalb später Probleme verursachen. Werden falsche BDO-Bereiche ausgewählt oder Verpackungsmengen nicht von Anfang an erfasst, lässt sich der Jahresbericht oft nur schwer korrekt erstellen.

Was gilt bei weniger als 1.000 kg Verpackungen pro Jahr?

Das polnische Verpackungsrecht sieht unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen eine De-minimis-Regelung für Unternehmen vor, die in einem Kalenderjahr höchstens 1 Mg, also 1.000 kg Verpackungen, in Verkehr bringen. Sie kann ausgewählte Pflichten, insbesondere bestimmte Produktabgaben und Umweltbildungsbeiträge, reduzieren.

Die 1.000-kg-Grenze ist jedoch keine allgemeine Befreiung von der BDO-Registrierung. Das Unternehmen muss seinen Status weiterhin korrekt bestimmen, belastbare Verpackungsdaten führen und – wenn die Erleichterung genutzt werden soll – die erforderlichen De-minimis-Unterlagen grundsätzlich bis zum 15. März einreichen.

Auch ein kleiner Onlinehändler mit nur einigen hundert Kilogramm Verpackungen pro Jahr kann daher eine BDO-Registrierung benötigen.

Kann sich ein ausländisches Unternehmen ohne polnische Niederlassung registrieren?

Ja. Das BDO-System sieht ausdrücklich die Registrierung ausländischer Unternehmen ohne Niederlassung in Polen vor. Im Antrag können eine ausländische Anschrift und ausländische Identifikationsdaten angegeben werden.

In der Praxis ist das Verfahren häufig anspruchsvoller, weil Behörde, Vertretungsbefugnis und Tätigkeitsumfang eindeutig nachgewiesen werden müssen. Eine korrekt vorbereitete Vollmacht und vollständige Unternehmensunterlagen reduzieren Rückfragen erheblich.

Wichtig ist die Unterscheidung: Eine Vollmacht für das BDO-Verfahren ist nicht automatisch dasselbe wie ein bevollmächtigter EPR-Vertreter, der nach bestimmten EU-Produktvorschriften oder in bestimmten PPWR-Konstellationen erforderlich sein kann. Besonders bei Unternehmen außerhalb der EU muss dies separat geprüft werden.

Offizielle BDO-Gebühren und wichtige Fristen 2026

Die aktuelle offizielle Registrierungs- und Jahresgebühr beträgt 200 PLN für Kleinstunternehmen und 800 PLN für andere Unternehmen, soweit die jeweilige Tätigkeit gebührenpflichtig ist. Die Jahresgebühr ist grundsätzlich bis Ende Februar zu zahlen; im Jahr der Zahlung der Registrierungsgebühr fällt sie nicht zusätzlich an.

Für Unternehmen mit produkt- und verpackungsbezogener Jahresberichterstattung ist der 15. März ein zentraler Termin für das Vorjahr. Änderungen von Unternehmensdaten oder Tätigkeitsumfang können außerdem einen Aktualisierungsantrag auslösen.

Diese Beträge sind staatliche Gebühren. Die Vergütung für Analyse, Antragstellung, Vertretung, Aufzeichnungen oder Berichterstattung ist davon getrennt.

200 PLNKleinstunternehmen
800 PLNAndere Unternehmen

Wie Permitra ausländische Unternehmen unterstützt

Permitra kann das polnische Verfahren von der ersten Einordnung bis zur Registrierung und laufenden EPR-Compliance übernehmen. Die Zusammenarbeit kann auf den korrekten BDO-Eintrag beschränkt oder um die jährliche Betreuung erweitert werden.

Ein typischer Leistungsumfang umfasst:

1

Einordnung: Prüfung von Produkten, Verpackungen, Versandland, Importeur, Marke und Vertriebsmodell.

2

Richtiger BDO-Umfang: Ermittlung der tatsächlich erforderlichen Registerbereiche und Tabellen.

3

Unterlagen: Vorbereitung von Antrag, Unternehmensnachweisen und Vollmacht.

4

Vertretung: Einreichung und Kommunikation mit der zuständigen polnischen Behörde.

5

BDO-Nummer: Begleitung bis zum Abschluss der Registrierung.

6

Optionale laufende Betreuung: Verpackungsaufzeichnungen, Jahresberichte, De-minimis-Unterlagen und Prüfung von Verwertungsorganisationspflichten.

Welche Angaben benötigen wir für die erste Prüfung?

  • vollständiger Firmenname, Sitzanschrift und Land
  • Handelsregister- und USt-IdNr.
  • Beschreibung der in Polen verkauften Produkte
  • Angabe, ob unter eigener Marke verkauft wird
  • Land, aus dem die Waren nach Polen versandt werden
  • Angabe, wer die Waren nach Polen importiert
  • Arten der Produkt- und Versandverpackungen
  • geschätzte jährliche Verpackungsmenge nach Material, falls vorhanden
  • Informationen zu Batterien, Elektronik, Reifen, Ölen oder anderen regulierten Produktgruppen
  • in Polen genutzte Marktplätze und Vertriebskanäle

Sie verkaufen nach Polen? Prüfen Sie BDO, bevor Marktplatz oder Behörde Nachbesserungen verlangen.

Senden Sie uns eine kurze Beschreibung Ihres Unternehmens, Ihrer Produkte und Ihres Vertriebsmodells. Wir ermitteln den voraussichtlichen BDO-/EPR-Umfang und bereiten die nächsten Schritte für die Registrierung in Polen vor.

FAQ

Braucht jeder ausländische Verkäufer eine BDO-Nummer?

Nein. Entscheidend sind Produkt, Verpackung und Lieferkette. Direkte grenzüberschreitende Verkäufe verpackter Waren nach Polen, Importe, Eigenmarken und regulierte Produktgruppen sollten jedoch immer geprüft werden.

Brauche ich BDO nur, weil ich auf Allegro verkaufe?

Nein. Die Pflicht folgt aus Umweltrecht und Ihrem Hersteller- bzw. Importeurstatus. Allegro erfasst inzwischen EPR-Daten von Verkäufern, die unter die einschlägigen Regeln fallen.

Wir haben weniger als 1.000 kg Verpackungen pro Jahr. Sind wir befreit?

Nicht automatisch. Die 1-Mg-Grenze kann eine De-minimis-Erleichterung für bestimmte Pflichten ermöglichen, ist aber keine allgemeine Befreiung von der BDO-Registrierung.

Kann ein Unternehmen ohne polnische Niederlassung eine BDO-Registrierung erhalten?

Ja. Das BDO-System unterstützt ausländische Unternehmen ohne polnische Niederlassung. Vertretung und Dokumentation müssen korrekt vorbereitet sein.

Reicht die BDO-Nummer nach der Registrierung aus?

Häufig nicht. Aufzeichnungen, Jahresberichte, Produktabgaben, Recycling-/Verwertungspflichten, Umweltbildungsbeiträge oder eine Verwertungsorganisation können zusätzlich erforderlich sein.

Welche Sanktionen drohen bei fehlendem Pflicht-Eintrag?

Nach den offiziellen BDO-Informationen kann die Ausübung einer registrierungspflichtigen Tätigkeit ohne Eintrag mit einer Verwaltungsstrafe von 5.000 PLN bis 1.000.000 PLN geahndet werden.

Ersetzt die PPWR das BDO-Register?

Nein. Die PPWR gilt seit 12. August 2026 unmittelbar in der EU, nationale EPR-Registrierungs- und Berichtssysteme bleiben jedoch relevant. In Polen ist BDO weiterhin zentral.

Kann Permitra auch die jährliche BDO-Berichterstattung übernehmen?

Ja. Die Leistung kann nur die Registrierung umfassen oder um Verpackungsaufzeichnungen, Jahresberichte, De-minimis-Unterlagen und laufende Compliance erweitert werden.

Offizielle Quellen und weiterführende Informationen

  1. BDO – official registration rules
  2. BDO – official registration and annual fees
  3. BDO – official annual fee deadline
  4. BDO – official questions and answers
  5. Polish Packaging and Packaging Waste Act – official consolidated text
  6. Regulation (EU) 2025/40 (PPWR) – EUR-Lex
  7. European Commission PPWR guidance – 10 June 2026
  8. Allegro Help – PPWR requirements for sellers
  9. Allegro Help – EPR numbers for packaging
  10. Allegro Help – Legal obligations section, 29 July 2026
Stand: 14. August 2026. Dieser Beitrag enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung. Die konkreten Pflichten hängen von Produkten, Verpackungen, Lieferkette, Herstellerstatus und Sitzstaat ab.

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