BDO-Registrierung für ausländische Unternehmen, die Produkte in Polen verkaufen

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  • 2026-07-22

Der Verkauf von Produkten an Kunden in Polen kann umweltrechtliche Pflichten und Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) auslösen – auch wenn das Unternehmen weder Sitz noch Niederlassung oder Mitarbeiter in Polen hat.

Der Vertriebskanal ist nicht entscheidend. Die gleichen Pflichten können bei Verkäufen über den eigenen Onlineshop, Allegro, Amazon, eBay, andere Marktplätze, direkte B2C- oder B2B-Verkäufe, Fulfilment oder Dropshipping gelten.

Bringt ein ausländisches Unternehmen Produkte und deren Verpackungen auf den polnischen Markt, kann eine Registrierung im BDO-System erforderlich sein. Eine tschechische, slowakische, deutsche oder andere nationale EPR-Registrierung ersetzt die polnische Registrierung nicht. Jedes Land hat eigene Register-, Melde- und Recyclingpflichten.

Für einen typischen Onlinehändler geht es meist um die Registrierung als Unternehmen, das verpackte Produkte auf den polnischen Markt bringt. Bei Elektrogeräten, Batterien, Reifen, Ölen oder anderen regulierten Produkten können zusätzliche Pflichten gelten.

Die BDO-Nummer ist nur der erste Schritt. Danach können Verpackungsaufzeichnungen, Gewichtsberechnungen nach Materialart, die Zusammenarbeit mit einer Verwertungsorganisation, Jahresmeldungen und Aktualisierungen erforderlich sein.

Häufig gestellte Fragen

Benötigt ein ausländisches Unternehmen eine BDO-Nummer?

In vielen Fällen ja, insbesondere wenn es Produkte und Verpackungen erstmals auf den polnischen Markt bringt. Dies kann B2C- und B2B-Verkäufe betreffen.

Gilt die Pflicht nur für Allegro?

Nein. Allegro ist nur ein Vertriebskanal. Die gleichen Pflichten können für den eigenen Onlineshop, Amazon, eBay, andere Marktplätze und Direktverkäufe gelten.

Reicht eine EPR-Registrierung in einem anderen Land aus?

Nein. Eine tschechische Registrierung gilt für Tschechien, LUCID für Deutschland und BDO für Polen. Eine einheitliche EPR-Nummer für die gesamte EU gibt es nicht.

Muss das Unternehmen einen Sitz oder eine Niederlassung in Polen haben?

Nein. Eine Registrierung ist ohne polnische Gesellschaft oder Niederlassung möglich. Das Verfahren erfordert jedoch korrekt vorbereitete Unterlagen und Kontakt mit der zuständigen Behörde.

Wird ein Vertreter oder Bevollmächtigter in Polen benötigt?

Das Unternehmen kann einen Bevollmächtigten bestellen, der Antrag, Behördenkommunikation, Nachforderungen, BDO-Zugang, Änderungen und Jahresmeldungen übernimmt. In der Praxis ist dies meist die einfachste Lösung.

Muss die Nummer vor dem Verkaufsstart vorliegen?

Grundsätzlich ja. Das Unternehmen sollte nicht warten, bis Allegro oder ein anderer Marktplatz die Nummer anfordert.

Befreit eine geringe Zahl von Bestellungen von der Registrierung?

Nicht automatisch. Niedriger Umsatz oder wenige Sendungen beseitigen die Pflicht nicht. Entscheidend sind Produkte, Verpackungen und die erste Bereitstellung auf dem polnischen Markt.

Welche Verpackungen müssen berücksichtigt werden?

Produktkartons, Versandkartons, Papier- und Kunststoffumschläge, Beutel, Stretch- und Luftpolsterfolie, Füllmaterial, Klebeband, Flaschen, Gläser, Dosen, Holz- und Verbundverpackungen.

Muss auch die Originalverpackung des Herstellers erfasst werden?

Ja, wenn sie zusammen mit dem Produkt auf den polnischen Markt gelangt. Zu prüfen ist das gesamte Verpackungssystem.

Muss jedes Paket gewogen werden?

In der Regel nicht. Es kann mit standardisierten Verpackungstypen gearbeitet werden. Die Methode muss einheitlich und dokumentiert sein.

Reicht die BDO-Nummer für einen rechtskonformen Verkauf aus?

Nein. Zusätzlich können Aufzeichnungen, Jahresmeldungen, Recyclingpflichten, Verträge mit einer Verwertungsorganisation, Gebühren und Aktualisierungen erforderlich sein.

Ist ein Vertrag mit einer Verpackungsverwertungsorganisation erforderlich?

In vielen Fällen ist dies die einfachste Erfüllungsmethode. Die Kosten der Organisation fallen normalerweise zusätzlich zur Registrierung und BDO-Betreuung an.

Benötigt jedes Unternehmen einen solchen Vertrag?

Nicht immer. Dies hängt von Verpackungsart, Gewicht, Tätigkeitsumfang und Erfüllungsmethode ab.

Wie oft wird die BDO-Meldung eingereicht?

Einmal jährlich für das vorherige Kalenderjahr. Die Daten sollten jedoch laufend erfasst werden.

Ist eine Meldung auch bei geringem Verkauf erforderlich?

Sie kann erforderlich sein. Die Pflicht ist auch bei wenigen Bestellungen zu prüfen.

Wird eine polnische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigt?

Nicht zwingend. Umsatzsteuer und BDO sind getrennte Rechtsbereiche.

Muss die BDO-Nummer bei Allegro hinterlegt werden?

Allegro kann sie verlangen. Die Eintragung ersetzt jedoch nicht die gesetzlichen Aufzeichnungs- und Meldepflichten.

Bedeutet das Ausbleiben einer Nachricht von Allegro, dass keine Pflicht besteht?

Nein. Die Pflicht folgt aus dem polnischen Recht, nicht aus einer Plattformmitteilung.

Gilt BDO auch für B2B-Verkäufe?

Das kann der Fall sein. Es muss festgestellt werden, wer die Produkte erstmals auf den polnischen Markt bringt.

Was gilt bei Lager oder Fulfilment in Polen?

Der Logistikdienstleister übernimmt nicht automatisch alle Pflichten. Import, Eigentum, Verkauf, Verpackung und erste Marktbereitstellung müssen geprüft werden.

Kann Dropshipping BDO-Pflichten auslösen?

Ja. Die Rollen von Verkäufer, Eigentümer, Versender und Verpacker müssen bestimmt werden.

Was gilt bei Elektronik oder Batterien?

Zusätzliche BDO-Bereiche, getrennte Aufzeichnungen, weitere Meldungen, spezialisierte Verträge und Informationspflichten können erforderlich sein.

Welche Unterlagen werden üblicherweise benötigt?

Firmenname und Sitz, Registernummer, EU-Umsatzsteuer-ID, aktueller Registerauszug, Daten der Vertretungsberechtigten, Beschreibung von Produkten und Verkaufsmodell, Startdatum des Polenverkaufs, Verpackungsbeschreibung und Vollmacht.

Müssen die Unterlagen ins Polnische übersetzt werden?

Die Behörde kann Übersetzungen verlangen. Vorab teilen wir mit, welche Unterlagen in welcher Form benötigt werden.

Wie lange dauert die Registrierung?

Das hängt von Vollständigkeit, richtiger BDO-Zuordnung, Vollmacht, Gebühren und möglichen Nachforderungen ab.

Was ist zu tun, wenn bereits ohne BDO verkauft wird?

Beginn, Produkte, Sendungen, Verpackungsgewichte, richtiger Registrierungsumfang sowie rückständige Meldungen oder Gebühren sollten schnell geprüft werden.

Kann die Nummer nur für Allegro beantragt werden?

BDO ist keine reine Marktplatznummer. Die Eintragung muss die tatsächliche Tätigkeit abbilden und führt zu laufenden Pflichten.

Muss die Registrierung aktualisiert werden?

Ja, etwa bei Änderungen von Name, Adresse, Rechtsform, Vertretung, Sortiment, Verpackung oder Verkaufsmodell.

Wie kann Permitra helfen?

Permitra kann den gesamten Prozess übernehmen: Analyse, Sortimentsprüfung, Festlegung des richtigen BDO-Umfangs, Dokumente und Vollmacht, Antrag, Behördenvertretung, Korrespondenz, Erhalt der Nummer, Verpackungsaufzeichnungen, Gewichtsberechnung, Auswahl einer Verwertungsorganisation, Jahresmeldungen, Aktualisierungen und laufende Beratung.

Wir beschränken uns nicht auf die Registrierung. Wir sorgen dafür, dass sich der Kunde während des gesamten Prozesses gut betreut und sicher fühlt. Vor und nach der Beauftragung können Sie uns beliebig viele Fragen stellen.

Verkaufen Sie Produkte in Polen?

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie den polnischen Markt erschließen, über Ihren eigenen Shop, Allegro oder einen anderen Marktplatz verkaufen, eine BDO-Nummer benötigen oder einen Partner für den gesamten Prozess suchen.

Sie konzentrieren sich auf Vertrieb und Wachstum. Wir kümmern uns um Unterlagen, Registrierung, Behördenkommunikation und die laufenden BDO-Pflichten.

Unsere Mission ist es, Unternehmen wie Ihrem dabei zu helfen, neue Märkte zu erschließen, höhere Margen zu erzielen und stressfrei die notwendigen Genehmigungen für den Abfalltransport in ganz Europa zu erhalten.

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